Reha - Sport
Wie kann ich mir Rehasport verordnen lassen?
Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten! Reha-Sport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen (für chronisch Kranke wie auch für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden). Ob nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/ physio-therapeutischen Behandlungen fördert der Reha-Sport durch das weiterführende Training den Erfolg der Behandlung.
Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger, dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
Das Ziel des Rehasports ist es …
…die Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern. Weiterhin sollen dadurch das Selbstbewusstsein - insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen - aufgebaut und Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.
Was beinhaltet der Rehasport?
Rehasport umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die von qualifizierten Übungsleitern geleitet werden. Die Übungen werden als Gruppenbehandlung im Rahmen regelmäßiger Übungsveranstaltungen durchgeführt. Maßnahmen des Rehabilitationsports beinhalten bei Bedarf auch spezielle Übungen für behinderte und von Behinderung bedrohter Personen, deren Selbstbewusstsein durch die Behinderung oder drohende Behinderung eingeschränkt ist und bei denen die Stärkung des Selbstbewusstseins durch den Rehabilitationssport erreicht werden kann. Zu den Rehasportarten zählen insbesondere Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen und Bewegungsspiele in Gruppen. Voraussetzung ist, dass es sich um Übungen handelt, die auf die Behinderung ausgerichtet sind.
Was leistet Rehasport nicht bzw. was ist nicht enthalten?
Im traditionellen Sinne umfasst der Rehasport kein Training an Stationen bzw. an Geräten. Diese können allerdings als eine frei wählbare Zusatzleitung in einem Zusatzmodul genutzt werden.
Weitere Leistungen meiner Krankenkasse?
Ihre Krankenkasse bittet Ihnen noch weitere Möglichkeiten Ihr Präventionstraining zu unterstützen. Zum einen ist es der Rehasport nach § 44 SGB und ein klassischer Präventionskurs nach § 20 SGB. Zu diesem gehören Ernährungsschulungen, Rückenschule, Kurse für HKL sowie Präventionsprogramme im Bereich Autogenes Training (AT) oder die Progressive Muskelrelaxation (PMR) nach Jacobsen. Fragen Sie dazu einfach Ihren Ansprechpartner der Krankenkasse und teilen Sie Ihm Ihren Wunsch mit.
Ihr La vita Team